RS OGH 1992/4/29 3Ob518/92

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Veröffentlicht am 29.04.1992
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Norm

ABGB §1116a
ABGB §1120 Ba

Rechtssatz

Ist der auf den Todesfall Beschenkte zugleich alleiniger, unbedingt erbserklärter Erbe des Geschenkgebers, so kommt dem Beschenkten bei einem vom Geschenkgeber und Erblasser mit einem Dritten abgeschlossenen Pachtvertrag nicht die Stellung eines nach § 1120 ABGB begünstigten Einzelrechtsnachfolger zu. Er ist daher an einen Kündigungsverzicht des Erblassers gebunden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0021147

Dokumentnummer

JJR_19920429_OGH0002_0030OB00518_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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