Norm
ABGB §1116aRechtssatz
Ist der auf den Todesfall Beschenkte zugleich alleiniger, unbedingt erbserklärter Erbe des Geschenkgebers, so kommt dem Beschenkten bei einem vom Geschenkgeber und Erblasser mit einem Dritten abgeschlossenen Pachtvertrag nicht die Stellung eines nach § 1120 ABGB begünstigten Einzelrechtsnachfolger zu. Er ist daher an einen Kündigungsverzicht des Erblassers gebunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0021147Dokumentnummer
JJR_19920429_OGH0002_0030OB00518_9200000_001