RS OGH 1992/5/20 1Ob20/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.1992
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Norm

EisbEG §6

Rechtssatz

Für die Entschädigung wegen Restwertminderung kommt es allein auf den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen enteigneter und verbleibender Fläche, aber nicht auf die Bildung der Grundbuchskörper an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0057995

Dokumentnummer

JJR_19920520_OGH0002_0010OB00020_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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