RS OGH 1992/9/30 2Ob577/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1992
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Norm

UVG §22

Rechtssatz

Die Frage, ob der laufende Unterhalt des Kindes gefährdet wird, ist unabhängig davon zu beurteilen, ob eine Verpflichtung exekutiv durchgesetzt werden könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076816

Dokumentnummer

JJR_19920930_OGH0002_0020OB00577_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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