RS OGH 1992/10/29 8Ob547/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.10.1992
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Norm

ABGB §905 Abs1 IC

Rechtssatz

Die Einschulung und Einweisung des Personals des Bestellers bei einem Softwarevertrag hat, wie sich aus der Natur und dem Zweck dieser Nebenleistung im Sinne des § 905 Abs 1 ABGB ergibt, im Betrieb des Bestellers, in dem die zu bedienende EDV - Anlage eingesetzt wird, zu erfolgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0017648

Dokumentnummer

JJR_19921029_OGH0002_0080OB00547_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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