Norm
ABGB §903 Satz3Rechtssatz
Daß eine von § 903 letzter Satz ABGB abweichende Parteiendisposition schon aus jeder datumsmäßigen Fixierung eines Endtermins herausgelesen werden könnte (so Schimann/Binder aaO § 903 Rz 9 unter fälschlicher Berufung auf SZ 42/26, welcher eine ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung zugrunde lag), trifft so allgemein nicht zu. Allerdings sind auch konkludente gegenteilige Parteiendisposition möglich, welche nach der Art der jeweiligen rechtsgeschäftlichen Terminisierung an Hand der konkreten Umstände des Einzelfalles beurteilt werden müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0017527Dokumentnummer
JJR_19921110_OGH0002_0040OB00546_9200000_001