RS OGH 1993/2/3 3Ob502/93, 2Ob575/95, 3Ob202/02f

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Veröffentlicht am 03.02.1993
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Norm

ABGB §140 Ad
ABGB §154 Abs3 G

Rechtssatz

Einer im Scheidungsvergleich getroffenen Vereinbarung der Kindeseltern, wechselseitig auf Unterhaltszahlung für das jeweils in der Pflege und Erziehung des anderen Elternteils befindliche Kind zu verzichten, ist die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung zu versagen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0047331

Dokumentnummer

JJR_19930203_OGH0002_0030OB00502_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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