RS OGH 1993/2/25 6Ob517/93, 2Ob147/03m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.1993
beobachten
merken

Norm

ABGB §364 Abs2 B1
ABGB §429

Rechtssatz

Ein durch die Schneeräumung des Wegeberechtigten auf einem Dienstbarkeitsweg bewirktes Anschieben zusammengepreßten Schnees an Einfriedungen und Baulichkeiten derart, daß Druck und Feuchtigkeitseinwirkung gegenüber natürlich gefallenem Schnee erheblich verstärkt würden, muß der dienstbarkeitsbelastete Eigentümer ohne vertragliche Sonderregelung nicht hinnehmen. Denn eine derartige Einwirkung wäre im Sinne des § 364 Abs 2 ABGB als unmittelbare Zuleitung zu werten, die unabhängig von ihrer Üblichkeit vom Eigentümer nicht zugelassen werden müßte.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 517/93
    Entscheidungstext OGH 25.02.1993 6 Ob 517/93
  • 2 Ob 147/03m
    Entscheidungstext OGH 10.07.2003 2 Ob 147/03m
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Die Einwirkungen auf das Grundstück der Klägerin (Druck und Feuchtigkeitseinwirkung auf die Mauer) ist nicht auf die unbeeinflusst gebliebenen natürlichen Gegebenheiten zurückzuführen, sondern vielmehr auf "Veranstaltungen" (Aufschütten von Erdreich) auf der Liegenschaft der Beklagten und daher unmittelbare Einwirkung. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0010531

Dokumentnummer

JJR_19930225_OGH0002_0060OB00517_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten