Norm
StGB §16 ERechtssatz
Qualifizierter Versuch: Mit einem Beischlaf verbundenen, seiner Vorbereitung dienenden Unzuchtshandlungen kommt dann selbständige Bedeutung zu, wenn die Bestrafung des Beischlafes - wegen Rücktritts vom Versuch - ausscheidet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0090457Dokumentnummer
JJR_19930427_OGH0002_0140OS00048_9300000_001