RS OGH 1993/8/12 12Os97/93

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Veröffentlicht am 12.08.1993
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Norm

StGB §162 Abs1

Rechtssatz

Subjektiv erfordert das Vergehen der Vollstreckungsvereitelung nach § 162 Abs 1 StGB einen auf (wirkliche oder scheinbare) Vermögensminderung und dadurch bewirkte Vereitelung oder Schmälerung der Befriedigung eines Gläubigers gerichteten zumindest bedingten Tätervorsatz.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0096221

Dokumentnummer

JJR_19930812_OGH0002_0120OS00097_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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