RS OGH 1993/8/25 1Ob23/93

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Veröffentlicht am 25.08.1993
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Norm

WRG §138 Abs1

Rechtssatz

In einem Verfahren nach § 138 WRG kann der in seinen Rechten Gefährdete oder Verletzte auch die Unterlassung weiterer Eingriffe in sein Wasserbenutzungsrecht erzwingen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0082378

Dokumentnummer

JJR_19930825_OGH0002_0010OB00023_9300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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