Norm
ABGB §367 ARechtssatz
Gibt der Gerichtsvollzieher bei der Versteigerung eines PKW's bekannt, es sei kein Typenschein vorhanden, reicht dies für sich allein noch nicht aus, daß der Ersteher gegründeten Verdacht hätte haben müssen, der Verpflichtete sei nicht Eigentümer des Exekutionsobjektes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013504Dokumentnummer
JJR_19930929_OGH0002_0030OB00535_9300000_001