RS OGH 1993/10/6 7Ob574/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.10.1993
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Norm

JN §19 Abs2

Rechtssatz

Bejaht die Mehrheit der Richterschaft eines Gerichtes ihre Befangenheit gegenüber einem im Verfahren involvierten Kollegen, ist es angezeigt, die Befangenheit auch jener weniger Richter des Gerichtes, die sich für nicht befangen erklärten zu bejahen, da bei der Beurteilung der Fairness eines Verfahrens auch der äußere Anschein von Bedeutung ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0046132

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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