Norm
ASVG §102 Abs1Rechtssatz
Auch wenn innerhalb der Verfallsfrist des § 102 Abs 1 ASVG der Anspruch auf Krankengeld für einen bestimmten Zeitraum geltend gemacht wird, steht der Ablauf der zweijährigen Verfallsfrist der Geltendmachung eines weiteren Krankengeldanspruches für einen unmittelbar davor liegenden Zeitraum, für den das Vorliegen des Krankengeldfalles aufgrund derselben Erkrankung behauptet wird, entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084107Dokumentnummer
JJR_19931014_OGH0002_010OBS00211_9300000_002