RS OGH 1993/12/21 1Ob589/93, 1Ob2114/96f, 7Ob2408/96k

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Norm

ABGB §163 H8

Rechtssatz

Die DNA - Analyse ist als ein die herkömmlichen wissenschaftlichen Methoden ergänzendes Verfahren anwendbar. Ob ihr bei dem jeweiligen Ergebnis der serologischen Untersuchung jede Eignung zur Feststellung eines Vaterschaftsausschlußes abzusprechen ist, muß von den Tatsacheninstanzen mit Hilfe naturwissenschaftlicher Begutachtung geklärt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0048338

Dokumentnummer

JJR_19931221_OGH0002_0010OB00589_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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