RS OGH 1994/3/22 10ObS58/94, 10ObS56/99d

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Veröffentlicht am 22.03.1994
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Norm

ASVG §139 Abs1
Satzung der Wr Gebietskrankenkasse §31 Abs1

Rechtssatz

Der verlängerte Krankengeldanspruch gemäß § 31 Abs 1 der Satzung der Wr Gebietskrankenkasse besteht nur, wenn kein Pensionsanspruch besteht; er ist diesem gegenüber subsidiär. Dies gilt auch dann, wenn die Pensionsgewährung bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit erfolgte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0073028

Dokumentnummer

JJR_19940322_OGH0002_010OBS00058_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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