Norm
ASVG §139 Abs1Rechtssatz
Der verlängerte Krankengeldanspruch gemäß § 31 Abs 1 der Satzung der Wr Gebietskrankenkasse besteht nur, wenn kein Pensionsanspruch besteht; er ist diesem gegenüber subsidiär. Dies gilt auch dann, wenn die Pensionsgewährung bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit erfolgte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0073028Dokumentnummer
JJR_19940322_OGH0002_010OBS00058_9400000_001