Norm
JN §83cRechtssatz
Eine Niederlassung ist im Interesse des Schutzes der sich darauf stützenden und darauf vertrauenden Kläger auch dann anzunehmen, wenn die Beklagte im geschäftlichen Verkehr mit dem Kläger ein Briefpapier verwendet hat, nach welchem eine Filiale in einem bestimmten Ort besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0046690Dokumentnummer
JJR_19940412_OGH0002_0040OB00032_9400000_001