RS OGH 1994/4/27 3Ob45/94, 3Ob2442/96f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.1994
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Norm

ABGB §452 A
ABGB §467

Rechtssatz

Symbolisch erworbene Pfandrechte erlöschen jedenfalls dann, wenn Einzelstücke mit Duldung des Vertrauensmannes des Pfandgläubigers aus dem gekennzeichneten Warenlager in den nicht gekennzeichneten Verkaufsraum gebracht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016491

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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