Norm
StGB §12 Fall2 BbRechtssatz
Die Strafbarkeit der Anwerbung von Mittätern als Bestimmungsversuch ist auf eindeutig faßbare Bestimmungshandlungen beschränkt. Keinesfalls darf schon jedes innerhalb einer Deliktsverabredung feststellbare gegenseitige Anstacheln und Unterstützen als Bestimmung interpretiert werden, besteht doch sonst die Gefahr, daß bei Nicht-Komplottdelikten unter dem Prätext einer Bestimmungshandlung für den initiativeren Teil einer Tätergruppe ein Verhalten als strafbar beurteilt wird, das vom Gesetz nur bei ganz bestimmten Verbrechen für strafbar erklärt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0089673Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.11.2013