RS OGH 1994/5/17 14Os15/94, 14Os111/13z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1994
beobachten
merken

Norm

StGB §12 Fall2 Bb
StGB §277 Abs1

Rechtssatz

Die Strafbarkeit der Anwerbung von Mittätern als Bestimmungsversuch ist auf eindeutig faßbare Bestimmungshandlungen beschränkt. Keinesfalls darf schon jedes innerhalb einer Deliktsverabredung feststellbare gegenseitige Anstacheln und Unterstützen als Bestimmung interpretiert werden, besteht doch sonst die Gefahr, daß bei Nicht-Komplottdelikten unter dem Prätext einer Bestimmungshandlung für den initiativeren Teil einer Tätergruppe ein Verhalten als strafbar beurteilt wird, das vom Gesetz nur bei ganz bestimmten Verbrechen für strafbar erklärt wurde.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 15/94
    Entscheidungstext OGH 17.05.1994 14 Os 15/94
  • 14 Os 111/13z
    Entscheidungstext OGH 05.11.2013 14 Os 111/13z
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Der Urteilssachverhalt enthält eine eindeutig fassbare ? über ein bloßes gegenseitiges Anstacheln und Unterstützen innerhalb einer Deliktsverabredung ohnehin bereits tatgeneigter Personen hinausgehende ? Bestimmungshandlung. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0089673

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten