RS OGH 1994/5/25 7Ob514/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.1994
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Norm

ABGB §869
ABGB §1284 Ba

Rechtssatz

Bestimmbar ist eine Leibrente auch dann, wenn sie auf ( erzielbare ) Erträgnisse abstellt. Bei einer Leibrentenvereinbarung ist auch nicht nötig, daß sich die Vertragspartner über den Wert der hinzugebenden Sache einig sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016114

Dokumentnummer

JJR_19940525_OGH0002_0070OB00514_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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