RS OGH 1994/6/9 6Ob535/94, 1Ob323/98a, 1Ob62/00z, 8Ob183/00w, 4Ob61/20d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.06.1994
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Norm

PHG §5

Rechtssatz

Die fehlende Montageanleitung ist nicht haftungsbegründend, wenn der Hersteller damit rechnen kann, daß das Gerät (hier Wandhydrant zur Brandbekämpfung) durch einen Fachmann montiert wird, der über das erforderliche Fachwissen verfügt.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 535/94
    Entscheidungstext OGH 09.06.1994 6 Ob 535/94
    Veröff: SZ 67/105
  • 1 Ob 323/98a
    Entscheidungstext OGH 25.05.1999 1 Ob 323/98a
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Transportbetonlieferung (T1)
  • 1 Ob 62/00z
    Entscheidungstext OGH 06.10.2000 1 Ob 62/00z
    Vgl; Beisatz: Die Instruktionspflicht besteht grundsätzlich auch dann, wenn der Unternehmer bei der Bestellung zwar zu Recht davon ausgehen durfte, dass der Käufer von der spezifischen Gefährlichkeit des gekauften Guts Kenntnis hat, sich aber dann bei der Lieferung herausstellt, dass ihm tatsächlich ein solches Wissen fehlt und daher die spezifische Gefährlichkeit zum Tragen kommen kann (hier: Gesundheitsstörung beim Käufer). (T2); Veröff: SZ 73/151
  • 8 Ob 183/00w
    Entscheidungstext OGH 21.12.2000 8 Ob 183/00w
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Quetschstelle bei Tiefladeanhänger. (T3)
  • 4 Ob 61/20d
    Entscheidungstext OGH 20.05.2020 4 Ob 61/20d
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0071535

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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