RS OGH 1994/7/5 5Ob69/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.07.1994
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Norm

MRG §27
MRG §28
ZPO §405 A

Rechtssatz

Begehrt eine Partei eindeutig erkennbar die Rückzahlung nur eines Teils der geleisteten Ablöse, weil der andere Teil als gerechtfertigt anerkannt wird, so ist bei der Feststellung des Rückzahlungsbetrages von der gesamten ursprünglich geleisteten Summe auszugehen und von dieser der nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässigerweise zu fordernde Betrag in Abzug zu bringen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0041144

Dokumentnummer

JJR_19940705_OGH0002_0050OB00069_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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