RS OGH 1994/10/4 4Ob106/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1994
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Norm

ABGB §1295 Ia9
StGB §1
StGB §61
UWG §14 A1

Rechtssatz

Bei vorübergehenden Rechtsänderungen ("Zwischengesetze") hat der wettbewerbswidrig Handelnde - wo wie im Strafrecht - kein Recht darauf, zur Zeit der für ihn günstigsten Rechtslage verfolgt zu werden. Die "Zwischengesetze" bleiben bei der Beurteilung der Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruches unbeachtlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0104140

Dokumentnummer

JJR_19941004_OGH0002_0040OB00106_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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