Norm
DHG §2 Abs1Rechtssatz
Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Schadenszufügung und Arbeitsverhältnis ist bei einem Schadenseintritt außerhalb der Dienstzeit, beispielsweise auf der Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, auch dann anzunehmen, wenn zwischen Schadensereignis und Dienstleistung ein ursächlicher Zusammenhang besteht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitsleistung, ArbeitszeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0054761Dokumentnummer
JJR_19941222_OGH0002_008OBA00327_9400000_001