RS OGH 1994/12/22 8ObA327/94, 9ObA88/06s

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Veröffentlicht am 22.12.1994
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Norm

DHG §2 Abs1

Rechtssatz

Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Schadenszufügung und Arbeitsverhältnis ist bei einem Schadenseintritt außerhalb der Dienstzeit, beispielsweise auf der Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, auch dann anzunehmen, wenn zwischen Schadensereignis und Dienstleistung ein ursächlicher Zusammenhang besteht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitsleistung, Arbeitszeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0054761

Dokumentnummer

JJR_19941222_OGH0002_008OBA00327_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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