RS OGH 1995/2/23 2Ob8/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1995
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Norm

ABGB §163 K
IPRG §25

Rechtssatz

Nach britischem Recht kann die Vaterschaft in jedem Verfahren, in dem sie eine Rolle spielt sowohl behauptet als auch bestritten werden; die Abstammung kann als Tatfrage nach den Beweisregeln der lex fori bewiesen oder widerlegt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0048423

Dokumentnummer

JJR_19950223_OGH0002_0020OB00008_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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