RS OGH 1995/2/27 1Ob508/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1995
beobachten
merken

Norm

MRG §29
MRG §35

Rechtssatz

Wird am Ende eines durchsetzbar befristeten Mietverhältnisses ein Räumungsaufschub mittels eines Räumungsvergleiches gewährt, dann ist dieses trotzdem als unwirksame Umgehungshandlung zu werten, wenn ein krasses Mißverhältnis zwischen der Mietdauer und der Verlängerung im Wege dieses Räumungsvergleiches besteht (hier: Mietdauer neun Monate, Räumungsaufschub zwei Jahre).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070083

Dokumentnummer

JJR_19950227_OGH0002_0010OB00508_9500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten