RS OGH 1995/4/6 6Ob669/94

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Veröffentlicht am 06.04.1995
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Norm

AMFG §9

Rechtssatz

Die Vermittlung von Arbeitsuchenden vom Ausland in ein Ausland fällt auch dann nicht unter den Begriff "Arbeitsvermittlung" im Sinne des § 9 Abs 1 AMFG, wenn die Vermittlungstätigkeit durch einen Inländer ausgeübt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0050875

Dokumentnummer

JJR_19950406_OGH0002_0060OB00669_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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