RS OGH 1995/4/20 6Ob571/95

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Veröffentlicht am 20.04.1995
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Norm

EheG §98
IPRG §20

Rechtssatz

Sieht das anzuwendende ausländische Scheidungsfolgenrecht für den Fall einer nachehelichen Vermögensaufteilung einer dem § 98 EheG entsprechenden Eingriff in ein Kreditverhältnis eines Dritten mit den Scheidungspartnern nicht vor, bleibt es unerheblich, daß eine solche Regelung nach dem Recht, dem die Obligation unterliegt (hier österreichisches Recht), zulässig wäre (§ 98 EheG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0057667

Dokumentnummer

JJR_19950420_OGH0002_0060OB00571_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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