RS OGH 1995/4/25 11Os4/95, 11Os104/07i

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Veröffentlicht am 25.04.1995
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Norm

StGB §203
StPO §2 Abs4

Rechtssatz

Die Zurückziehung des Verfolgungsantrags bewirkt das Erlöschen des staatsanwaltschaftlichen Strafanklagerechtes. Damit ist die weitere gerichtliche Verfolgung wegen des inkriminierten Tatgeschehens oder eines Teilaktes davon ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0094925

Dokumentnummer

JJR_19950425_OGH0002_0110OS00004_9500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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