RS OGH 1995/4/25 4Ob24/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1995
beobachten
merken

Norm

B-VG Art116 Abs2

Rechtssatz

Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Privatwirtschaftsverwaltung - in deren Rahmen Staat, Länder oder Gemeinden nicht als Träger hoheitlicher Befugnisse auftreten, sondern sich für ihr Handeln der Rechtsformen bedienen, die auch den Rechtsunterworfenen zur Verfügung stehen - ergibt sich in Österreich für die Gemeinden aus Art 116 Abs 2 B-VG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0054023

Dokumentnummer

JJR_19950425_OGH0002_0040OB00024_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten