Norm
EO §294 ARechtssatz
Die Pfändung einer Geldforderung, die dem Verpflichteten gegen den betreibenden Gläubiger zusteht, durch Zweitverbot, führt noch nicht zur Tilgung der Schuld durch Aufrechnung; diese ist erst nach Überweisung der gepfändeten Geldforderung möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0061782Dokumentnummer
JJR_19950510_OGH0002_0030OB00191_9400000_002