RS OGH 1995/5/24 8Ob645/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.05.1995
beobachten
merken

Norm

ABGB §1493

Rechtssatz

Bei der uneigentlichen langen Ersitzungszeit ist der Nachweis des rechtmäßigen Besitzes der Vorgänger ebensowenig wie ihrer jeweiligen Besitzdauer erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0045831

Dokumentnummer

JJR_19950524_OGH0002_0080OB00645_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten