Norm
ABGB §140 AaRechtssatz
Vom Ehegatten eines subsidiär zum Unterhalt verpflichteten Großelternteils kann im Rahmen seiner Unterhaltsverpflichtung nicht verlangt werden, dem verpflichteten Großelternteil zusätzlich Mittel zu gewähren, um diesen in die Lage zu setzen, Unterhaltszahlungen für sein Enkelkind zu erbringen, zumal jegliche "mittelbare" Unterhaltsverpflichtung abzulehnen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0057184Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.07.2020