RS OGH 1995/6/23 1Ob519/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.06.1995
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Norm

ABGB §968

Rechtssatz

Aufgabe des Sequesters ist es, die Sache bis zur Entscheidung des Gerichtes zu verwahren; sie soll für diesen Zeitraum dem Zugriff der Streitteile entzogen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0057122

Dokumentnummer

JJR_19950623_OGH0002_0010OB00519_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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