Norm
EO §356 Abs1Rechtssatz
Das Titelgericht ist funktionell zur Erteilung einer Klageermächtigung und Auferlegung eines Kostenvorschusses an die verpflichtete Partei unzuständig. Ein dennoch gefaßter Beschluß ist nichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053204Dokumentnummer
JJR_19950628_OGH0002_0030OB00168_9400000_001