RS OGH 1995/7/12 9ObA76/95

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Veröffentlicht am 12.07.1995
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Norm

Krnt LVBG §68 Abs2 litf

Rechtssatz

Die gröbliche Mißachtung gesetzlicher Vorschriften, die mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen zusammenhängen, durch einen Kraftfahrer in einer Straßenmeisterei bringen unter Beachtung des Gesamtverhaltens des Dienstnehmers eine Einstellung zum Ausdruck, die dem Ansehen und den Interessen des Dienstes abträglich ist. (§ 48 ASGG)

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto, Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081799

Dokumentnummer

JJR_19950712_OGH0002_009OBA00076_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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