RS OGH 1995/10/17 10ObS183/95

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Veröffentlicht am 17.10.1995
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Norm

ASVG §361 Abs4
ASVG §479

Rechtssatz

Die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten ist nicht verpflichtet, einen bei ihr eingebrachten und ausdrücklich (nur) auf Gewährung der Berufsunfähigkeitspension gerichteten Antrag an das Pensionsinstitut für Verkehr und öffentliche Einrichtungen zur Prüfung des Anspruches auf Ruhegenuß wegen Dienstunfähigkeit weiterzuleiten, weil sie allein zur Erledigung dieses Antrages zuständig ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087674

Dokumentnummer

JJR_19951017_OGH0002_010OBS00183_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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