RS OGH 1995/11/28 11Os161/95

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Veröffentlicht am 28.11.1995
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Norm

StGB §99 Abs2 F

Rechtssatz

Das angstauslösende Alleinlassen in einer Wohnung in gefesseltem und infolge der Verletzungen schmerzvollen Zustand über einen längeren Zeitraum stellt eine Freiheitsentziehung auf solche Weise dar, die einem dreizehnjährigen Kind besondere Qualen bereitet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0093177

Dokumentnummer

JJR_19951128_OGH0002_0110OS00161_9500000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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