RS OGH 1995/11/28 11R92/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.1995
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Norm

ABGB §548
ABGB §662

Rechtssatz

Ansprüche auf Rückzahlung eines Kaufpreises bei einvernehmlicher Auflösung des Kaufvertrages sind nach Ableben des Verkäufers gegen die Verlassenschaft zu richten und nicht gegen Legatare, denen der Kaufgegenstand vermacht wurde.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7 Ra 16/99w. Diese ist nunmehr unter RW0000708 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1995:RW0000298

Im RIS seit

14.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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