RS OGH 1996/1/18 12Os145/95, 13Os1/97

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Veröffentlicht am 18.01.1996
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Norm

GRBG §2
StPO §176

Rechtssatz

Mit der ersatzlosen Aufhebung des bekämpften Haftbefehls durch die Beschwerdeentscheidung des Gerichtshofes zweiter Instanz ist jedwede Beschwer des Beschuldigten entfallen, weshalb die Grundrechtsbeschwerde des (nicht verhaftet gewesenen) Beschuldigten schon deshalb zurückzuweisen war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0076088

Dokumentnummer

JJR_19960118_OGH0002_0120OS00145_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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