RS OGH 1996/3/28 15Os5/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.1996
beobachten
merken

Norm

StGB §105 A2

Rechtssatz

Die Erzwingung des Anhaltens eines Kraftfahrzeuglenkers mittels eines auf der Straße quergestellten Pkws erfolgte durch Gewalt (im Sinn des § 105 StGB), weil unter Gewalt (im Sinn des § 105 StGB) nicht nur menschliche Körperkraft, sondern auch der Gebrauch berauschender oder betäubender Mittel und die Anwendung von Hypnose zu verstehen ist. Demnach stellt nicht nur die Verwendung kinetischer Energie Gewalt im obigen Sinn dar, sondern all das, was in Verbindung mit kinetischer Energie zerstörerische Wirkung entfaltet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0095303

Dokumentnummer

JJR_19960328_OGH0002_0150OS00005_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten