RS OGH 1996/4/24 3Ob542/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1996
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Norm

ABGB §981
ABGB 1037

Rechtssatz

Wendet der Entlehner Kosten auf, die nicht dazu dienten, die entliehene Sache in brauchbarem Zustand zu erhalten, ist er als Geschäftsführer ohne Auftrag zu behandeln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105082

Dokumentnummer

JJR_19960424_OGH0002_0030OB00542_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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