Norm
ABGB §981Rechtssatz
Wendet der Entlehner Kosten auf, die nicht dazu dienten, die entliehene Sache in brauchbarem Zustand zu erhalten, ist er als Geschäftsführer ohne Auftrag zu behandeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105082Dokumentnummer
JJR_19960424_OGH0002_0030OB00542_9500000_001