RS OGH 1996/4/25 2Ob2026/96x, 4Ob118/19k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1996
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Norm

ABGB §26
ABGB §1295 IId2
ZPO §1 Af3
PartG §1

Rechtssatz

Als Veranstalter des Festes einer Gemeindeparteiorganisation ohne Rechtspersönlichkeit, die lediglich eine territoriale Untergliederung der mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Landespartei ist, ist letztere anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102113

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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