RS OGH 1996/9/10 3R153/96h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.1996
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Norm

JN §41
JN §42
JN §43

Rechtssatz

Wird in einer Klage ein Hauptbegehren mit einem aus anderen Sachverhalt abgeleiteten Eventualbegehren verbunden, ist der Zuständigkeitsprüfung nur das Sachvorbringen zum Hauptbegehren zugrundezulegen.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7 Rs 340/00x. Diese ist nunmehr unter RW0000610 abrufbar.

Entscheidungstexte

  • 3 R 153/96h
    Entscheidungstext OLG Wien 10.09.1996 3 R 153/96h

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000133

Im RIS seit

07.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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