Norm
ABGB §1041 ÜbsRechtssatz
Übersicht der Entscheidungen zu § 1041 ABGB
A Grundsätzliches zur Versionsklage
1)
Allgemeines, Funktion
2)
Unzulässigkeit bei Vorliegen eines Vertragsverhältnisses bzw gültigen Schuldverhältnisses
3)
Legitimation zur Geltendmachung
4)
Berechnung der Bereicherung; "Nutzen"
5)
Verjährung
6)
Sonstiges
B Anwendungsfälle der Versionsklage
1)
Ansprüche gegen Gebietskörperschaften
2)
Bestandrecht
3)
Exekutionsverfahren
4)
Rückstellung, öffentlichen Verwaltung
5)
Einzelfälle
C Benützungsentgelt
1)
Allgemeines, Höhe
2)
Benützungsentgelt für beschlagnahmte Häuser, Wohnungen usw
3)
Benützungsentgelt bei Miete und Untermiete (insbesondere nach Beendigung des Vertrages) siehe Info - Verweisungen)
4)
Benützungsentgelt für bewegliche Sachen (insbesondere Möbel, Autos usw)
Informationen zu § 1041 ABGB
Verweisungen:
Siehe auch § 1100 C ABGB
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102794Dokumentnummer
JJR_19960925_OGH0002_000ABG01041_9600000_001