RS OGH 1996/9/25 ABGB § 1041

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Veröffentlicht am 25.09.1996
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Norm

ABGB §1041 Übs
ABGB §1041 Info

Rechtssatz

Übersicht der Entscheidungen zu § 1041 ABGB

A Grundsätzliches zur Versionsklage

1)

Allgemeines, Funktion

2)

Unzulässigkeit bei Vorliegen eines Vertragsverhältnisses bzw gültigen Schuldverhältnisses

3)

Legitimation zur Geltendmachung

4)

Berechnung der Bereicherung; "Nutzen"

5)

Verjährung

6)

Sonstiges

B Anwendungsfälle der Versionsklage

1)

Ansprüche gegen Gebietskörperschaften

2)

Bestandrecht

3)

Exekutionsverfahren

4)

Rückstellung, öffentlichen Verwaltung

5)

Einzelfälle

C Benützungsentgelt

1)

Allgemeines, Höhe

2)

Benützungsentgelt für beschlagnahmte Häuser, Wohnungen usw

3)

Benützungsentgelt bei Miete und Untermiete (insbesondere nach Beendigung des Vertrages) siehe Info - Verweisungen)

4)

Benützungsentgelt für bewegliche Sachen (insbesondere Möbel, Autos usw)

Informationen zu § 1041 ABGB

Verweisungen:

Siehe auch § 1100 C ABGB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102794

Dokumentnummer

JJR_19960925_OGH0002_000ABG01041_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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