RS OGH 1996/12/17 4Ob2363/96w, 4Ob236/12b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1996
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Norm

UrhG §1
UrhG §2 Z1

Rechtssatz

Auch ein anwaltlicher Vertragsentwurf kann urheberrechtlichen Schutz beanspruchen, soweit es sich nicht um routinemäßige Angelegenheiten handelt. Bei der anwaltlichen Leistung äußert sich die Individualität nicht - wie bei den Werken der Literatur - durch den Inhalt, sondern durch die interne Form, also durch die Anordnung, Auswahl, Zusammenstellung, Sichtung und Gliederung des Inhalts; Individualität kann sie auch in der äußeren Form der Gestalt gewinnen, also durch die gewählte Ausdrucksweise (Hubmann/Rehbinder, Urheber- und Verlagsrecht8, 91).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 2363/96w
    Entscheidungstext OGH 17.12.1996 4 Ob 2363/96w
    Veröff: SZ 69/283
  • 4 Ob 236/12b
    Entscheidungstext OGH 12.02.2013 4 Ob 236/12b
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Klagsschriftsatz eines Rechtsanwalts ? Werkcharakter vertretbar. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107136

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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