RS OGH 1997/3/5 13Os119/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.1997
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Norm

FinStrG §28
FinStrG §238 lita

Rechtssatz

Bleiben die Voraussetzungen des § 28 FinStrG für den Haftungsausspruch unangefochten, so steht dem Haftungsbeteiligten keine Nichtigkeitsbeschwerde, sondern nur mehr die Berufungsmöglichkeit offen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107041

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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