RS OGH 1997/3/11 5Ob67/95, 5Ob294/98s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.03.1997
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Norm

MRG §16
3.WÄG ArtII Abschn1 Z15

Rechtssatz

Durch Art II Abschnitt 1 Z 15 des 3. WÄG wurde die Rechtsprechung, wonach sich die Angemessenheitsprüfung auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu beziehen hat, ausdrücklich gebilligt. Die Angemessenheit "im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages" ist nach den im § 16 Abs 1 Einleitungssatz MRG angeführten Kriterien zu beurteilen. Damit wurde der selbstverständliche Rechtssatz, daß sich die Zulässigkeit des Mietzinses grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Vereinbarung richte, wiederholt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107164

Dokumentnummer

JJR_19970311_OGH0002_0050OB00067_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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