Norm
ZPO §397aRechtssatz
Doppelter Einheitssatz für den Widerspruch nach § 397 a ZPO, wenn er mit Ausführungen nach Art einer Klagebeantwortung versehen ist und das Gericht keine erste Tagsatzung anberaumt hatte.
Anmerkung
Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7 Ra 121/04x. Diese ist nunmehr unter RW0000634 abrufbar.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1997:RW0000165Im RIS seit
08.11.2011Zuletzt aktualisiert am
08.11.2011