RS OGH 1997/3/17 15R43/97x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1997
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Norm

ZPO §397a
RATG §23 Abs6

Rechtssatz

Doppelter Einheitssatz für den Widerspruch nach § 397 a ZPO, wenn er mit Ausführungen nach Art einer Klagebeantwortung versehen ist und das Gericht keine erste Tagsatzung anberaumt hatte.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7 Ra 121/04x. Diese ist nunmehr unter RW0000634 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1997:RW0000165

Im RIS seit

08.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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