RS OGH 1997/4/17 8Ob2177/96x, 1Ob2342/96k, 8Ob370/97p, 10Ob264/99t, 5Ob174/06h, 5Ob178/08z, 7Ob10/12

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Veröffentlicht am 17.04.1997
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Norm

ABGB §934
ZPO §502 Abs1
ZPO §508a

Rechtssatz

Die Frage, ob laesio enormis vorliegt, betrifft grundsätzlich einen Einzelfall, dem keine erhebliche Bedeutung im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO zuerkannt werden kann. Dies trifft aber dann nicht zu, wenn die Berechnung auf unlogischen Prämissen aufbaut.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108169

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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