RS OGH 1997/4/23 3Ob36/97h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1997
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Norm

EO §213 III
EO §224

Rechtssatz

Ist das einer Kredithypothek zugrundeliegende Rechtsverhältnis auf Grund des Gesetzes (hier: Konkurseröffnung) beendet, bedarf es keines Widerspruches um zu verhindern, daß der nicht ausgenützte Teil des Höchstbetrages zinstragend angelegt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107688

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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